Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle meine Dienstleistungen gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

ALLGEMEINES

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge sowie Moderationsleistungen (im Folgenden „Material“ bzw „Beiträge“ genannt). Geliefertes Material bleibt stets mein Eigentum. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Lieferschein nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

ANGEBOT

Meine Beiträge werden stets begrenzt für bestimmte Nutzungsarten angeboten. Ein Global-Buy-Out von Rechten für sämtliche Nutzungsarten erfolgt nicht. Sofern Rechte für Mediendienste im Bereich des Internets eingeräumt werden, gilt dies stets nicht für sämtliche Formen der Internetnutzung, sondern nur die spezifisch vereinbarte oder sich aus den Umständen bei Vertragsschluss zu vermutende Nutzungsart.

Datenablagesysteme bzw. Übertragungsformen wie www, smtp, ftp oder wap gelten hiernach als verschiedene, eigene Nutzungsarten. Es findet mit der Einräumung von spezifischen Nutzungsrechten an Mediendienste im Wege des Internet auch keine gleichzeitige Einräumung von Rechten für die Verwertung in anderen Nutzungsarten statt, z.B. Printmedien, Rundfunk, auf CD-ROM oder DVD und ähnliche Speichermedien.

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig zzgl. evtl Verwaltungskosten, sofern der Auftraggeber demgegenüber nicht nachweist, dass mir kein Schaden entstanden ist.

GEWÄHRLEISTUNG

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form.

Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag).

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

HONORARE

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend.

Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist.

Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.

Bei der Berechnung von Bildhonoraren sind die Empfehlungen der Mittelstandgesellschaft Fotomarketing (MFM) maßgeblich.

FÄLLIGKEIT DES HONORARS

Das Honorar ist sogleich nach Veröffentlichung fällig, spätestens vier Wochen nach der Annahmeerklärung hinsichtlich des gelieferten Manuskripts bzw. nach dem fiktiven Eintritt der Annahme entsprechend Punkt 2.1.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungsstellung der Verzug ein mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz in Höhe von 8 Prozent jährlich über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

URHEBERRECHT

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Journalisten erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.

Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne meine Zustimmung auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem.§ 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne meine vorherige, schriftliche Zustimmung nicht erfolgen.

Das Material darf ohne meine vorherige, schriftliche Zustimmung  nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Lieferungs- und Geschäftsbedingungen Freie Wort und Bild, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet.

Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.

Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorares ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden.

HAFTUNG, KOSTEN

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Ich als Journalistin und Photographin  übernehme daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber.

Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen mir und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.

Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber mich von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, mich trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

Der Auftraggeber wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschadens-Haftplichtversicherung für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild und/oder Ton) abzuschließen. Informationen hierzu sind erhältlich beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Friedrich-Straße 191, 10117 Berlin, Tel. 030/20205000, Fax 030/20206000, berlin@gdv.org, www.gdv.org.

Alternativ kann der Auftraggeber mit mir vereinbaren, dass dieser für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt, eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten.

Ich hafte nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von mir angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von mir.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

Der Auftraggeber wird von mir darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder –ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren Störungen eine Betriebsausfall-versicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen kann. Informationen erhält der Auftraggeber hierzu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Adresse siehe oben.

Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die ich oder meine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn ich Mängel arglistig verschwiegen habe oder aber die Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch mich oder meine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn meine vertragswesentliche Hauptpflicht verletzt wurde.

ABLIEFERUNG UND ANNAHME

Bei Zusendung durch die Post gilt die Ablieferung am vierten Tag nach Absendung als bewirkt; bei Zusendung per Mail mit dem nächsten Werktag nach Sendung.

Erhalte ich bei bestellten Beiträgen nicht innerhalb von zwei Wochen eine explizite Annahmeerklärung oder Mängelmeldung, so gilt der Beitrag als abgenommen. Sofern ich bei nicht bestellten Beträgen eine Erst- oder Alleinveröffentlichung angeboten habe, kann ich den Beitrag bei Ausbleiben der Annahme nach Ablauf einer Woche anderweitig anbieten.

Bei tages- oder stundenaktuellen Angeboten wird eine individuelle Frist zur Annahmeerklärung festgelegt. Fehlt eine solche Frist oder wird nicht innerhalb angemessener Zeit die Annahme erklärt, kann ich den Beitrag anderweitig anbieten.

Unverlangt eingereichte Beiträge brauchen nur zurückgesandt werden, wenn Rückporto beigelegt ist. Beiträge, die digital übermittelt wurden, insbesondere durch E-Mail oder in anderer Form der Datenfernübertragung, sind von allen Datenspeichern des Mediendienstes zu löschen, sofern sie nicht mit meiner Billigung für eine spätere Nutzung vorgehalten werden.

Belege über die Veröffentlichung

Ich habe bei jeder Veröffentlichung meines Beitrages Anspruch auf Mitteilung darüber, wo und wann die Veröffentlichung erfolgt ist. Außerdem muss mir die jeweilige Internetadresse des Beitrags mitgeteilt oder eine digitale Kopie des Beitrags bzw. ein Ausdruck des veröffentlichten Beitrags zur Verfügung gestellt werden.

REDAKTIONELLE VERWENDUNG

Alle Beiträge dürfen nur redaktionell verwendet werden, es sei denn, schriftlich wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Abnehmer ist dieser im Innenverhältnis allein etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

Der Beitrag darf nicht zum Vorhalten für unbestimmte zukünftige Veröffentlichungen oder für Eigeninformationszwecke durch ein Redaktionsarchiv in ein Datenbanksystem oder dergleichen eingespeichert werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine solche Vereinbarung sieht auch die unten angegebenen Aufschläge auf das Honorar vor.

HONORARANGABEN, MEHRWERTSTEUER, LEISTUNGSUMFANG/ ZUSATZLEISTUNGEN, AUSFALLHONORAR

Alle in meinen Angeboten gemachten Honorarangaben verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Honorare für Beiträge schließen die Kosten für Recherchen (einschließlich Reisekosten) nicht ein.

 Soweit ich für den Auftraggeber absprachegemäß Termine wahrnehme, sind Spesen und Aufwendungen hierfür gemäß der Bundesreisekostenordnung vom Auftraggeber zu ersetzen.

Arbeiten oder Dienstleistungen wie die Programmierung von HTML-Seiten, Scripts (Java, CGI etc) oder Datenbankanwendungen sind von den Honorarsätzen nicht erfasst und sind gesondert zu vereinbaren. 

Bestellt der Auftraggeber explizit die Anlieferung der Daten des Beitrags auf CD-ROM oder einem anderen physischen Datenträger des Journalisten bzw. ist die Anlieferung auf einem solchen Datenträger wegen Störungen oder Fehlens einer digitalen Datenleitung unumgänglich, so trägt der Auftraggeber die Kosten für den Datenträger und zusätzlich die für Erstellung und Übermittlung notwendige Arbeitszeit auf Basis von mindestens 1/4 Stunde des maßgeblichen Stundensatzes.

Kündigt der Auftraggeber den Auftrag gegenüber dem Auftragnehmer vor der Fertigstellung des Leistung bzw. des Beitrags, schuldet er dennoch das vereinbarte Honorar in voller Höhe. Der freie Journalist muss sich allerdings Verdienste anrechnen lassen, die er aufgrund der Kündigung des Auftraggebers erzielt, insbesondere innerhalb des dadurch frei gewordenen Zeitraums.

ANZUWENDENDES RECHT

Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im Übrigen stets die Bestimmungen des deutschen Rechtes, insbesondere des Urheberrechtes der Bundesrepublik Deutschland. Soweit bei Geschäften mit oder unter im Ausland ansässigen und/oder tätigen Vertragspartnern nach den Regelungen des internationalen Privatrechts die Rechtswahl zulässig ist, gilt deutsches Recht als vereinbart, es sei denn, es ist ausdrücklich anderes vereinbart. Der gesetzliche Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen ist stets zu erfüllen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz des freien Journalisten. 

Ein Urhebervermerk im Sinne von § 13 UrhG wird stets verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Beitrag bestehen kann. Bei fehlender Angabe des Urhebers ist ein Strafzuschlag in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

Ich bin keine Rechtsexpertin und habe daher den Mustervertrag des Deutschen Journalisten-Verbandes als Vorbild genommen für meine AGB. Die Vorlage ist hier zu finden:
https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/agb-wo-bi-geaenderte_Fassung_ab_25_05_18.pdf